[ Auszug: Der Erblasser kann einem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des
Nachlasses übertragen, ohne ihm andere Aufgaben als die Verwaltung
zuzuweisen; er kann auch ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]